Beauceronzucht in der Schweiz

In der Schweiz wird die Zucht der liebenswerten Hunderasse Beauceron im Gegensatz zu ihrem Herkunftsland ausschliesslich von engagierten Liebhabern betrieben, nicht von gewerbsmässigen Züchtern.

Jährlich werden in den registrierten und aktiven Zuchtstätten des Schweizerischen Klubs der Beauceronfreunde (SKBF) bis zu 50 Welpen geboren. Zudem gelangen durchschnittlich 30 Beaucerons pro Jahr durch Importe von Liebhabern aus dem Ausland in die Schweiz.

Alle Beauceron-Züchter des SKBF unterliegen den Zuchtvorschriften der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) sowie den ergänzenden Bestimmungen des SKBF. Diese Regelungen schützen die Gesundheit der Hunde und fördern die Zucht von charakterstarken und gesellschaftsverträglichen Tieren – ein Gewinn für Hund und Halter gleichermassen.

Die Zuchtkommission des SKBF unterstützt die Züchter aktiv in ihren Bemühungen und versteht sich primär als Dienstleister für Züchter und Hundehalter.

Die Zuchtkommission des SKBF besteht derzeit aus sechs Mitgliedern und übernimmt folgende Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der Beauceron-Züchter
  • Förderung der Reinzucht gesunder und wesensstarker Beaucerons in der Schweiz
  • Überwachung und Durchsetzung der Zuchtvorschriften des SKBF
  • Vermittlung von Informationen zur Zucht, Haltung und Pflege der Beaucerons
  • Förderung des Austauschs zwischen Züchtern und Interessenten
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Welpen

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie Unterstützung? Die Mitglieder der Zuchtkommission stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ist mein Beauceron ein Zuchthund?

Sie überlegen, mit Ihrem Beauceron zu züchten? Das ist eine spannende Entscheidung! Um als Züchter aktiv zu werden, müssen sowohl Ihr Hund als auch Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Abstammungsurkunde:
    Ihr Beauceron benötigt eine Abstammungsurkunde (Stammbaum), die von einer FCI-anerkannten Zuchtorganisation ausgestellt wurde. Dies erkennen Sie am FCI-Logo auf der Urkunde.

    • Für im Ausland erworbene Hunde ist ein „Export-Pedigree“ erforderlich. Eine einfache „Cértificat de naissance“ (Geburtsurkunde) reicht nicht aus.
  2. Eintragung im SHSB:
    Ihr Beauceron muss im „Schweizerischen Hundestammbuch der SKG“ (SHSB) registriert sein.

    • Hunde von SKBF-Züchtern sind automatisch eingetragen.
    • Für importierte Hunde müssen Sie die Abstammungsurkunde bei der SKG einreichen, um die Eintragung vornehmen zu lassen.
  3. Zuchtzulassungsprüfung:
    Ihr Beauceron muss die Zuchtzulassungsprüfung des SKBF erfolgreich absolvieren. Diese Prüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt und umfasst:

    • Einen Charaktertest.
    • Eine Schönheitsbeurteilung.
      Die Termine für diese Prüfungen finden Sie auf der SKBF-Webseite im Jahresprogramm.
  4. Gesundheit:
    Ihr Beauceron muss gesundheitlich geprüft sein. Der SKBF verlangt Atteste zu:

    • Hüftgelenksdysplasie (HD)

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Beauceron die Voraussetzungen erfüllt, oder wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, können Sie sich jederzeit an die Mitglieder der Zuchtkommission wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!