Beauceronzucht in der Schweiz

Im Gegensatz zum Herkunftsland dieser liebenswerten Hunderasse, werden die Beaucerons in der Schweiz ausschliesslich von Liebhabern gezüchtet (keine gewerbsmässige Züchter).

Pro Jahr werden in den registrierten und aktiven Zuchtstätten bis 50 Hundewelpen geboren. Durchschnittlich 10 Beaucerons werden jährlich von Liebhabern aus dem Ausland importiert.

Alle Beauceronzüchter des SKBF der Schweiz unterliegen den Zuchtvorschriften der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und den Ergänzenden Bestimmungen des SKBF. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der uns anvertrauten Hunde, ihrer Gesundheit und dem Ziel charakterstarke, gesellschaftsverträgliche Hunde zu züchten. Zum Vorteil aller Hundebesitzer.

Die Beauceronzüchter werden in Ihren Bemühungen durch die  Zuchtkommission des SKBF unterstützt. Sie versteht ihre Aufgaben in erster Linie als Dienstleistung für Züchter und Hundehalter.

Die Zuchtkommission des SKBF besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern. Ihre Aufgaben sind:

  • Beratung und Unterstützung der Beauceron-Züchter
  • Förderung der Reinzucht gesunder und charakterstarker Beaucerons in der Schweiz
  • Durchsetzen der Zuchtvorschriften des SKBF
  • Vermittlung von Informationen und Kenntnissen an die Mitglieder und an weitere Kreise über die Zucht des Beaucerons, dessen Anschaffung, Haltung und Pflege
  • Förderung der Kontakte zwischen Beauceron-Züchtern und Interessenten
  • Hilfe bei der Vermittlung der Hundewelpen

Wünschen Sie Hilfe oder suchen Sie Beratung, wenden Sie sich unkompliziert an eines unserer Zuchtkommissionsmitglieder  - wir helfen Ihnen gerne.

Ist mein Beauceron ein Zuchthund?

Sie haben einen Beauceron und würden mit diesen gerne Welpen haben. Sie überlegen sich daher, ob Sie als Züchter aktiv werden möchten.

Bevor sie mit Ihrem Beauceron züchten können, muss dieser und Sie selbst einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Beauceron muss eine Abstammungsurkunde (Stammbaum) haben. Die Abstammungsurkunde muss von einer Zuchtorganisation ausgestellt sein, die von der FCI anerkannt ist. Das erkennen sie daran, dass auf der Abstammungsurkunde das Logo der FCI aufgedruckt ist. Wichtig: bei aus dem Ausland importierten Hunden ist darauf zu achten, dass die Abstammungsurkunde ein „Export-Pedigree“ ist. Ein „Cértificat de naissance“, also eine Geburtsurkunde reicht nicht.
  • Ihr Beauceron muss im „Schweizerischen Hundestammbuch der SKG“ (SHSB) eingetragen sein. Wenn sie ihren Beauceron bei einem Schweizer Züchter des SKBF erworben haben ist dies automatisch der Fall. Aus dem Ausland importierte Beaucerons müssen sie im Hundestammbuch selbst eintragen lassen. Dazu müssen sie die Abstammungsurkunde an die SKG zur Eintragung einsenden.
  • Ihr Beauceron muss die Zuchtzulassungsprüfung des SKBF bestanden haben. Diese Prüfungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt und bestehen aus einem Charaktertest und einer Schönheitsbeurteilung. Die Prüfungsdaten werden auf dieser Webseite publiziert.
  • Ihr Beauceron muss gesund sein. Für die Hüftgelenke und einige genetische Dispositionen (Merle-Farbe, Augenerkrankungen und Gehördefekte) werden vom SKBF veterinärmedizinische Atteste verlangt. Welche Untersuchungen genau verlangt werden, können sie in den ergänzenden Zuchtbestimmungen des SKBF nachlesen.

Wenn sie nicht sicher sind, ob ihr Beauceron die Voraussetzungen erfüllt oder was Sie genau tun müssen, kann Ihnen jedes Mitglied der Zuchtkommission weiterhelfen.