Rassereinheit - eine Frage der Definition?
Vom Anhangregister zum Stammbuch
Eintragung ins Schweizerische Hundestammbuch (SHSB)
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Generation 0
Hund mit unbekannter oder nicht anerkannter Abstammung → Anhangregister -
Generation 1–3
Nachkommen zugelassener Hunde → weiterhin Anhangregister -
Generation 4
Hunde gelten nun als reinrassig → Eintragung ins reguläre SHSB
Kurz gesagt: Nach drei Generationen im Anhangregister werden Hunde ab der 4. Generation als reinrassig anerkannt und ins Stammzuchtbuch aufgenommen.
Ein Hund mit gültiger FCI-Ahnentafel gilt offiziell als reinrassig im Sinne der Zuchtordnung. Genetische Tests können diese Reinrassigkeit bestätigen, sind aber für die Ausstellung der Urkunde nicht notwendig.