Mein Beauceron-Rüde ist angekört, für welche Hündinnen darf ich ihn zur Verfügung stellen?
Ein Beauceron-Rüde, der in einem FCI-anerkannten Verein (z. B. SKBF in der Schweiz) Zuchtzulassung hat, unterliegt strengen nationalen und internationalen Zuchtregeln. Es ist wichtig, diese Regeln zu kennen, bevor der Rüde für Deckungen eingesetzt wird.
1. Grundsätze der Zuchtzulassung
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Ein FCI-anerkannter Rüde darf nur für Zuchtzwecke innerhalb der FCI verwendet werden.
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Alle Würfe müssen in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch registriert werden, um international anerkannt zu sein.
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Das Zuchtreglement der FCI schreibt vor, dass nur FCI-anerkannte Partner für die Zucht zulässig sind.
2. Deckung ausserhalb der FCI
Wenn der Rüde einem Züchter ausserhalb der FCI zur Verfügung gestellt wird:
Aspekt | Konsequenz |
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Registrierung der Welpen | Keine FCI-Anerkennung, internationale Zucht und Ausstellung eingeschränkt |
Vereinsreglement | Verstoss möglich → Risiko der Aberkennung der Zuchtzulassung |
Züchter ausserhalb FCI | Welpen erhalten nur nationale oder informelle Papiere |
3. Rechtliche und praktische Folgen
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Welpen: Kein international anerkanntes Pedigree → begrenzte Zucht- und Ausstellungsmöglichkeiten.
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Rüdenbesitzer: Vereinsstrafen oder Verlust der Zuchtzulassung möglich.
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Zuchtqualität: Verwendung ausserhalb der FCI kann die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Zucht gefährden.
4. Empfehlung für Besitzer von Deckrüden
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Deckungen nur innerhalb FCI-anerkannter Vereine durchführen.
- Die internationalen Zuchtregeln und Vereinsrichtlinien genau beachten.
Kurz und bündig
Physisch kann ein Rüde auch ausserhalb des FCI eingesetzt werden, aber nach FCI-Standards ist dies nicht zulässig. Nur durch Einhaltung der Regeln bleiben Zuchtzulassung, Pedigrees und die internationale Anerkennung der Welpen gesichert.