Zuchtzulassung Beauceron Schweiz
Verantwortung beginnt vor der Zucht
Die Zuchtzulassung ist ein zentraler Bestandteil der verantwortungsvollen Beauceron-Zucht in der Schweiz.
Sie stellt sicher, dass nur Hunde zur Zucht eingesetzt werden, die die Anforderungen an Gesundheit, Wesen und funktionalen Körperbau erfüllen.
Der Schweizerische Klub der Beauceronfreunde (SKBF) orientiert sich dabei an den Vorgaben der FCI und der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG). Grundlage bilden die Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des SKBF.
👉 Ziel ist es, den Beauceron als gesunden, belastbaren und wesensfesten Gebrauchshund zu erhalten.
Gesundheit – Grundlage verantwortungsvoller Zucht
Für alle Zuchttiere verpflichtend
- HD-Auswertung
- DNA-Profil
- weitere im geltenden Zuchtreglement vorgeschriebene Untersuchungen
Die HD-Auswertung wird in der Schweiz ausschliesslich durch die offiziellen HD-Kommissionen der Universitäten Bern oder Zürich anerkannt.
Abhängig von Farbe oder genetischem Status
- vorgeschriebene Gentests
- zusätzliche augen- oder hörmedizinische Untersuchungen
- besondere Anforderungen für Harlekin-Beaucerons
Die verpflichtenden Untersuchungen richten sich nach den geltenden Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des SKBF und umfassen insbesondere HD-Auswertung, DNA-Profil sowie – je nach Farbe und genetischem Status – weitere vorgeschriebene Untersuchungen.
Funktionalität – der Beauceron bleibt ein Gebrauchshund
Wesen – Sicherheit und Belastbarkeit im Alltag
Der Beauceron soll selbstsicher, ausgeglichen und sozialverträglich sein. Deshalb ist die Wesensprüfung ein zentraler Bestandteil der Zuchtzulassung.
Beurteilt werden unter anderem:
- Verhalten gegenüber Menschen
- Sicherheit in unterschiedlichen Umweltsituationen
- Belastbarkeit und Erholungsfähigkeit
- Führigkeit und Bindung
- Reaktionen auf optische und akustische Reize
Ziel ist kein schematisch angepasster Hund, sondern ein rassetypischer, nervenstarker und im Alltag verlässlicher Beauceron.
Exterieur – Funktionaler Körperbau statt Extreme
Die Exterieurbeurteilung erfolgt durch einen international anerkannten FCI-Richter. Dabei wird überprüft, ob der Hund dem offiziellen FCI-Standard Nr. 44 entspricht.
Im Zentrum stehen:
- funktionaler Körperbau
- korrekte Bewegungsabläufe
- rassetypisches Erscheinungsbild
👉 Der SKBF lehnt extreme oder rein showorientierte Zuchtziele bewusst ab. Funktionalität bedeutet, dass Gesundheit, Körperbau, Bewegung und Wesen dem Beauceron ein belastbares und artgerechtes Leben als Gebrauchshund ermöglichen.
Die Zuchtzulassung in vier Schritten
1. Teilnahme an der Wesensprüfung und Exterieurbeurteilung
Anmeldung über die offiziellen ZTP-Termine des SKBF.
2. Gesundheitsuntersuchungen durchführen
Dazu gehören insbesondere die HD-Auswertung, das DNA-Profil sowie die je nach Farbe, Genstatus und geltendem Zuchtreglement vorgeschriebenen genetischen und weiteren gesundheitlichen Untersuchungen.
3. Unterlagen einreichen
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Abstammungsurkunde im Original
- Wesensprüfung
- Exterieurbeurteilung
- HD-Attest
- DNA-Profil
- sämtliche nach Farbe, Genstatus und geltendem Reglement erforderlichen Zusatznachweise
4. Prüfung und Bestätigung der Zuchtzulassung
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen prüft die Zuchtadministration, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird die Zuchtzulassung bestätigt und der Körausweis ausgestellt. Anschliessend wird die Zulassung dem Schweizerischen Hundestammbuch gemeldet.
Unser Ziel
Die Zuchtzulassung dient nicht der Bürokratie, sondern dem langfristigen Erhalt des Beaucerons als:
- gesunder Hund
- belastbarer Gebrauchshund
- wesensfester Partner
👉 Verantwortung beginnt vor dem ersten Wurf.
Beauceron zur Zucht zulassen
Für die Zuchtzulassung benötigt ein Beauceron eine bestandene Wesensprüfung, eine Exterieurbeurteilung sowie die vorgeschriebenen Gesundheitsnachweise. Die vollständigen Anforderungen ergeben sich aus den Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des SKBF.