Woran erkenne ich einen seriösen Beauceron-Züchter?

Kein Züchter wird zugestehen, dass er nicht seriös züchtet. Doch wie kann ein Welpeninteressent selber überprüfen, ob ein Züchter seriös ist?

Massgebend für die Beauceronzucht ist das Herkunftsland Frankreich

In Frankreich untersteht die Hundezucht dem Landwirtschaftministerium, also unmittelbar staatlicher Kontrolle. Die Kompetenz für den Standard und die Zuchtvorschriften wurden vom Landwirtschaftsministerium der Société Centrale Canin übertragen. Der 1901 gegründete Rasseklub "Les Amis du Beauceron" betreut unter dem Dach der Société Centrale Canin den Beauceron. Der Rasseklub ist für den Standard des Beaucerons zuständig. Dieser Standard ist 1963 vom der Fédération Cynologique Internationale (FCI)  endgültig anerkannt worden.

Seriöse Beauceronzüchter halten sich an international gültige Regeln

Wegen diesen rechtlichen Voraussetzung im Herkunftsland züchten seriöse Beauceronzüchter ausschliesslich mit Beaucerons, ;

  • die von FCI anerkannte Abstammungsurkungen haben
  • die von einem von FCI anerkannten Dachverband zur Zucht zugelassen worden sind (in der Schweiz ist dies alleine die "Schweizerische Kynologische Gesellschaft" (SKG))

Nur Nachkommen solcher Elterntiere können von FCI anerkannte Abstammungsurkungen erhalten.


Woran erkenne ich einen seriösen Züchter?

 

1. Administratives

 
  • Beide Elterntiere haben von der FCI anerkannte Abstammungsurkunden. Diese Abstammungsurkunden sind mit dem Logo der FCI gekennzeichnet und dem Logo der Mitglieder und Vertragspartner der FCI. In der Schweiz ist die Schweizerische Kynologische Gesellschaft alleiniges Mitglied der FCI.
  • Die Abstammungsurkunden von In der Schweiz gezüchtete Beaucerons sind deshalb mit dem Logo der SKG ausgezeichnet.
  • Abstammungsurkunden im Ausland gezüchteter Hunden sind zusätzlich zum FCI-Logo mit dem Logo des Mitgliedverbandes ausgezeichnet. Welche Dachverbände in den einzelnen Ländern von der FCI anerkannt werden finden sie im Verzeichnis Mitglieder und Vertragspartner der FCI
 
  • Der Züchter dokumentiert die Aufzucht der Welpen im Zwingerbuch, die Gewichtskontrollen, die Gesundheitsvorsorge (z.b. Entwurmung), usw.
 
  • In der Schweiz können Beaucerons ausschliesslich vom SKBF oder von der SKG die Zuchtzulassung erhalten. Nur Nachkommen solcher "angekörter" Beaucerons erhalten in der Schweiz Abstammungsurkunden, die von der FCI anerkannt werden.
 
 
  • Nicht Mitglied der FCI sind u.a. folgende Organisationen, von diesen ausgestellte Abstammungsurkunden können nicht anerkannt werden
     
      Schweizer Rassehunde Zuchtverband (SRZ)
      Schweizerischer Kynologischer Bund (SKB)
      United Kennel Clubs International e.V. (UCI)
      Rassehunde-Zucht Verband Deutschland e. V. (RZVD)
 

2. Zuchtstätte und Aufzucht

 
  • Die Zuchtstätte entspricht den Vorgaben des Rasseklubs (Anlage und Haltungsbedingungen) und wird regelmässig durch den SKBF kontrolliert
 
  • Fördert die Wesensentwicklung der im anvertrauten Welpen, durch anregende Auslaufgestaltung, vielfältige und abwechselnde Sozialkontakte mit Menschen und Tieren
 
  • Fördert die Habituierung der Welpen an die Umwelt des Menschen (Autofahren, Siedlungen, Stadt, Verkehr, Haustiere)
 
  • Bei der Wurfabnahme werden Welpen und Mutterhündin durch geschulte Klubfunktionäre kontrolliert - Allgemeineindruck, Entwurmungen, Impfungen, Chipkontrolle, Standard, usw). Oft lassen die Züchter zusätzlich vom Tierarzt ein Gesundheitsattest erstellen. Diese Dokumente wird der Züchter zusammen mit der Abstammungsurkunde dem Welpenkäufer übergeben.
 

 3. Engagement und Weiterbildung

 
  • Die Züchter engagieren sich im Rasseklub, besuchen Ausstellungen, Arbeitsprüfungen, Weiterbildungen bei der SKG, der SC-Akademie, Certodog und klubinternen Weiterbildungsanlässen.
 

 


Für die Zuchtzulassung müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein

Ein Züchter wird Ihnen auf Wunsch gerne die Originale der folgenden Atteste vorlegen.

  • Es braucht ein HD-Attest von einer Auswertungsstelle, die von der FCI anerkannt wird. In der Schweiz sind dies ausschliesslich die HD-Kommissionen der Universitäten Bern und Zürich. Für Zweitgutachten anerkennt der SKBF die HD-Kommission des Französischen Rasseklubs "Les Amis du Beauceron". Andere HD-Auswertungen werden vom SKBF und der SKG für Zuchttiere nicht anerkannt.  Die Auswertungsresultate werden auf unserer Webseite bei den Zuchtieren publiziert. Seriöse Beauceronzüchter werden ihnen gerne die Originalberichte vorlegen.
  • Zuchthunde müssen die Wesensprüfung beim SKBF oder der SKG bestanden haben.
  • Zuchthunde müssen die Exterieurbeurteilung durch einen von der FCI anerkannten Rassespezialisten bestanden haben. Wer in der Schweiz dazu von der FCI anerkannt wird, finden sie  im Richterverzeichnis der FCI
  • In der Schweiz müssen die Zuchthunde nachweislich nicht Träger des schädlichen Cryptic-Merle-Gens sein und das DNA-Profil muss hinterlegt sein. Diese beiden Atteste  (DNA und Merle) müssen bei der Zuchtkommission hinterlegt sein.

Ist eine von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde notwendig?

Ja, wenn sie mit ihrem Beauceron;
  • an internationalen Hundeausstellungen teilnehmen möchten
  • an Hundesport-Prüfungen ohne Einschränkungen teilnehmen möchten, vielleicht sogar an Meisterschaften

Ja, wenn ihnen die seriöse, zukunftsgerichtete Zucht, gesunder, wesensfester, typischer Beaucerons am Herzen liegt, dann sollten sie nur Züchter unterstützen, die sich verpflichten die international gültigen Regeln der FCI einzuhalten. Die Fédération Cynologique Internationale ist die Weltorganisation der Kynologie. Sie umfasst zur Zeit 98 Mitglieds- und Vertragspartnerländer (nur ein Verband pro Land), welche ihrerseits eigene Ahnentafeln ausstellen und die Richter ausbilden.


Woran erkenne ich einen seriösen Zuchtverband / Rasseklub?

  • Der Rasseklub / Zuchtverband ist international vernetzt
  • Er ist Mitglied in einem Dachverband der von FCI anerkannt wird
  • Sein Zuchtreglement und seine Zuchtdaten sind öffentlich einsehbar
  • Sein Zuchtbuch/ Hundestammbuch ist öffentlich einsehbar
  • Die Vorsorgeuntersuchungen zur Rassegesundheit entsprechen internationalen Standards
  • In ihm sind Rassespezialisten und ausgebildete Kynologen tätig

 Ist ein Reinrassigkeits-Nachweis notwenig?

  • Nein, es braucht keinen separaten Reinrassigkeitsnachweis. Von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise sind als Beweis der geltend gemachten Abstammung zu betrachten (FCI Zuchtreglement Artikel 16)
  • Werden in Einzelfällen berechtigte Zweifel an geltend gemachten Abstammungen vorgebracht, wird die zuständige Zuchtkommission Eltern-Nachkommenanalyse auf Grund der hinterlegten DNA-Profilen veranlassen.