Kollektive Rechtschutzversicherung

Alle SKG-Mitglieder sind automatisch und ohne zusätzliche Kosten bei der kollektiven Rechtsschutzversicherung der SKG versichert. Als Mitglied im SKBF sind Sie automatisch auch Mitglied in der SKG.

Aufgrund der vielen neuen gesetzlichen Bestimmungen werden Hundehalter immer öfter in Administrativ- und Strafverfahren verwickelt. Die SKG hat deshalb für ihre Mit­glieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche in solchen Fällen Unterstützung bietet und die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um eine ganz speziell auf die Bedürfnisse der Hundehalter zugeschnittene Versicherung, welche dort hilft, wo die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen keine Deckung bieten, nämlich im Straf- und Verwaltungsrecht.

Sollte ein Versicherungsfall eintreten, genügt die Rechtsfallanmeldung an die AXA-ARAG unter Beilage des gültigen Mitgliederausweises der SKG.

Die AXAjur – telefonische Rechtsberatung:
0848 11 11 00 (Montag bis Freitag: 8.00 – 17.00 Uhr)