Anmeldung für die Zuchtzulassung
Für die Zuchtzulassung in der Schweiz muss ein Beauceron mehrere Voraussetzungen erfüllen. (EZKB, Teil 1, Art. 2.1 ff. und Teil 3. Zuchtvoraussetzungen)
Für alle vorausgesetzten Tests und Untersuchungen erhält der Eigentümer je ein Dokument. Damit der Hund zur Zucht zugelassen werden kann, müssen alle Dokumente zusammen mit der Abstammungsurkunde an die Zuchtadministration geschickt werden. In der Schweiz stehende Hunde mit ausländischen Abstammungsurkunden müssen zuvor im Schweizerischen Hundestammbuch der SKG (SHSB) eingetragen worden sein.
Nach Eingang der Unterlagen bestätigt die Zuchtadministration die Zuchttauglichkeit und stellt den Körausweis aus. Die Zuchttauglichen Hunde werden von derZuchtadministration dem SHSB gemeldet.
Bitte denken Sie daran: Erst wenn der Körausweis ausgestellt und die Zuchttauglichkeit dem SHSB gemeldet worden ist, ist der Hund angekört!
Die Meldung an die Zuchtadministration muss folgende Unterlagen enthalten:
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Original der Abstammungsurkunden
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Kopie des Bewertungsblattes der Wesensprüfung
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Kopie der Schönheitsbeurteilung
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Kopie des HD-Attestes
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Kopie des DNA-Profils
Die Meldungen bitte in Briefpost schicken, unvollständige Meldungen werden kostenpflichtig retourniert.
Adresse Zuchtadministration:
Zuchtadministration SKBF
Eveline Brunner
Neuhof
9503 Lanterswil