Vernehmlassung "Schweizer Schönheits-Champion"

Vernehmlassung Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ der SKG, gemäss Art. 9.3 und 9.5 und des "Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion", gemäss Art. 7 der Ausführungsbestimmungen zum Reglement für Hunde-Ausstellungen (AB/AR)

Zentralvorstand und Zuchtkommission haben an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 10. Juli 2022 einen Vorschlag für die Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ und "Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion" der SKG ausgearbeitet.

Der Beauceron gehört gemäss Standard in die FCI-Gruppe 1, Sektion 1 Hütehund und Treibhund, mit Arbeitsprüfung.

Was ist das Ziel dieser Änderung:

Die beiden Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ und "Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion" sollen damit aufgewertet werden. In den letzten Jahren entwickelte sich an den Ausstellungen eine Titel-Inflation (Alpen-Sieger, Drei-Länder-Sieger, und viele andere mehr). Um den Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ aufzuwerten, schlagen Zentralvorstand und Zuchtkommission vor, die Homologierung des Titels an weitere Bedingungen zu knüpfen, wie das auch andere Rasseklubs bereits tun.

Wenn ein Hund die Bedingungen nicht erfüllt, sind dann die CAC wertlos?

Nein, mit der reglementarischen Anzahl CAC's können verschiedene Titel homologiert werden, für die der Rasseklub keine Bedingungen verlangen kann, und zwar:

  • Schweizer Ausstellungs-Champion (Art. 6 AB/AR)
  • Schweizer Jugend Schönheits Champion (Art. 9.8 AB/AR)
  • Schweizer Veteranen Schönheits Champion (Art. 9.8 AB/AR)

Ist die Bedingung nach bestandener Arbeitsprüfung übertrieben?

Der ZV und die ZK meinen nein.  Für die Homologation des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ der FCI, wird für Hunde die gemäss Liste der FCI einer Arbeitsprüfung unterworfen sind, nebst zwei CACIB auch eine bestandene, anerkannte Arbeitsprüfung gemäss Art. 9.21 AR verlangt

Ist die Bedingung max. HD-B übertrieben?

Der ZV und die ZK sind der Ansicht, dass Champion's sich vom Durchschnitt der Beaucerons abheben sollen. Und zwar nicht nur bezüglich der Richterbeurteilungen, sondern auch bezüglich Gesundheit und Arbeitsqualität.

Ist der SKBF der einzige Rasseklub der zusätzliche Bedingungen stellt?

Nein, viele Rasseklubs haben zusätzliche Bedingungen erlassen, insgesamt für 39 Hunderassen, darunter auch für die: Berger Picard, Berger des Pyrénées und Berger de Brie

 

Wie ist das Vorgehen:

  1. Der Vorschlag wird den Mitgliedern des SKBF hiermit zur Vernehmlassung vorgelegt.

  2. Nach der Vernehmlassung legt der ZV den revidierte, endgültigen Vorschlag den Mitgliedern des SKBF zur Online-Abstimmung vor

  3. Wird der Vorschlag angenommen, reicht der ZV des SKBF diesen dem ZV der SKG zur Genehmigung vor.

  4. Genehmigt der ZV der SKG den Vorschlag, tritt dieser auf den 01.01.2024 in Kraft

     

Vorschlag weitere Bedingungen - Vernehmlassungstext:

Die Homologation des TitelsSchweizer Schönheits-Champion“ der SKG für Beaucerons und "Schweizer Rasseklub-Ausstellungs-Champion", verlang der Schweizerische Klub der Beauceronfreunde (SKBF) folgende weitere Bedingungen, gemäss Art. 9.5 AB/AR: HD maximal B, mindestens eine bestandene Arbeitsprüfung gemäss folgender Liste (BH1, IHT1, FH PO15, Inter. FH, IBGH1, VPG1, IGP1, SanH1) oder einsatzfähiger Rettungs- oder Diensthund.

Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, der Vorschlag wird an der Gv zur Abstimmung vorgelegt